Zur Zeit sind in der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik in Ahrweiler, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Mainz, der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Kaiserslautern und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, in Simmern, Landau und Lahnstein Traumaambulanzen eingerichtet.
Das Pilotprojekt begann am 01.07.2011.
Trauma Ambulanzen für Opfer von Gewalttaten
unterstützen Betroffene von Gewalt bei der Bewältigung von psychischen Belastungen. Der Zugang zu Trauma Ambulanzen für Opfer von Gewalttaten ist niedrigschwellig und bietet den Betroffenen schnelle und qualifizierte Hilfe von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (sogenannte „schnelle Hilfen“ nach dem § 34 Sozialgesetzbuch XIV). Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Trauma Ambulanz ist, dass Betroffene sie innerhalb von 12 Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder Kenntnis hiervon aufsuchen. Bei länger zurückliegenden Ereignissen, die zu einer akuten psychischen Belastung geführt haben, kann die Traumaambulanz innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten der akuten Krise ebenfalls aufgesucht werden.
Wer kann sich an die Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten wenden?
- Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland § 15 SGB XIV eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
Wenn Sie als Angehörige, Ehegatten, Kinder, Eltern, Hinterbliebene, Witwen, Witwer, Waisen Betreuungs- und Unterhaltsberechtigte oder nahestehende Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
Das Angebot der Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten
umfasst frühzeitige psychotherapeutische Behandlung, um die Entwicklung einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren längerfristiges Bestehen zu verhindern.
Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Sitzungen in einer Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die ersten Sitzungen können ohne Entscheidung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Anspruch genommen werden. Nach der zweiten Sitzung muss ein Kurzantrag gestellt werden. Der Antrag ist kostenlos.
Kontaktdaten
Frau Anke Waldhauser ist im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Ansprechpartnerin für die Traumaambulanzen.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Abteilung Versorgung
Anke Waldhauser
Baedekerstraße 2-20
56073
Telefon 0261-4041473
Mail:
